Nutzung der Reithalle
Benutzungsgebühren
Die Benutzungsgebühren bilden einen integrierenden Bestandteil der Benutzungsordnung.
Kinder von Genossenschaftern sind ab dem 16. Altersjahr zahlungspflichtig
Schlüssel-Depot
CHF 20.00
Aktivreiter
Ist ein Genossenschafter, der die Hallenbenutzung bezahlt.
Besitzt einen eigenen Schlüssel.
CHF 180.00 pro Jahr
Zweitreiter Genossenschafter
Ist ein Genossenschafter ohne eigenes Pferd, der mit dem Pferd eines Genossenschafters, der die Benutzungsgebühr bezahlt hat, die Halle benutzen will.
Besitzt keinen eigenen Schlüssel.
Hallenbenutzung erfolgt mit dem Schlüssel des Pferdebesitzers.
CHF 90.00 pro Jahr
Zweitreiter Nicht-Genossenschafter
Ist ein Reiter, der Nicht-Genossenschafter ist und mit dem Pferd eines Genossenschafters, der die Benutzungsgebühr bezahlt hat, die Halle benutzen will.
Besitzt keinen eigenen Schlüssel.
Hallenbenutzung erfolgt mit dem Schlüssel des Pferdebesitzers.
CHF 120.00 pro Jahr
Gastreiter / Fremdreiter
Ist ein Reiter, der mit seinem Pferd die Halle benutzen will und Nicht-Genossenschafter ist.
Besitzt einen eigenen Schlüssel.
CHF 400.00 pro Jahr
Einzelbenutzung Gastreiter / Fremdreiter
Die Halle kann für einzelne Stunden benutzt werden.
Schlüssel muss abgeholt werden.
Der Schlüsselgeber hat die Eintragungspflicht in der "Timetree" App
CHF 30.00 pro Pferd und Stunde
Benutzungsordnung
- Alle Anlagenbenutzer sind für die Einhaltung der Benutzungsordnung mitverantwortlich.
- Sachgemässe Benutzung und gegenseitige Rücksichtnahme sind Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf.
- Wir legen Wert auf pferdefreundliches sowie rücksichtsvolles und kollegiales Verhalten.
- Die Anlage (inkl. Geräte und Material) ist sorgfältig zu behandeln. Beschädigungen sind dem Hallenwart umgehend zu melden.
- Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigenes Risiko. Seitens der Genossenschaft besteht keine Haftung. Die Benutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Hallenbenutzende haften für ihr Pferd.
- Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die Reithalle nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen.
- Die Reithalle kann stundenweise von Vereinen, Gruppen oder Einzelpersonen gemietet werden.
- Jeder Benutzer hat das Recht, mit von ihm ausgewählten Trainer die Reithalle zu benutzen.
- Die Halle kann während dieser Zeit nicht für sich alleine beansprucht werden. Ausser sie wird reserviert (Reservation = Kostenpflicht).
- Hallenbesuche können GRÜN im digitalen Kalender eingetragen werden; es besteht kein Recht auf Alleinnutzung (bitte mit Vor- und Nachnamen eintragen).
- Reservationen werden im digitalen Kalender ROT eingetragen und zahlungspflichtig.
- Alle Benutzer sind verpflichtet, die Anlage in Ordnung und sauber zu verlassen. z. B. eigener Abfall wird mitgenommen und Mist, Einstreu sowie Heuresten aus Anhänger und Transporter werden wieder nach Hause genommen (gehört nicht in die Mistkarre der Reithalle).
- Der Eingangsbereich bei der Halle ist besenrein zu verlassen.
- Besuchende und Drittpersonen sollen den Zuschauereingang benutzen.
- Der Reithallenschlüssel ermöglicht den Zugang zum WC.
- Der Verlust des Schlüssels ist unverzüglich dem Kassier zu melden.
- Die Personenbezeichnungen in sämtlichen Unterlagen der Genossenschaft Reithalle Bütschwil gelten geschlechtsneutral.